Anker e.V.
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ZwischenRAUM

Im Rahmen unserer langjährigen Betreuungsarbeit haben alle Einrichtungen des ANKER e.V. die Erfahrung gemacht, dass Menschen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig und vorübergehend einen Platz zum Wohnen benötigen. 


Daher hält der ANKER e.V. für diese Menschen einen „ZwischenRAUM“ zum Wohnen für einen begrenzten Zeitraum vor.


Zur Zielgruppe gehören volljährige Frauen und Männer mit einer seelischen Beeinträchtigung und/oder Suchterkrankung, die sich in einer akuten Notsituation in Bezug auf eine Unterkunft befinden.
 
Dazu zählen z.B. Menschen

  • die obdachlos sind
  • die bisher bei ihrem Partner oder Familienangehörigen ohne eigenen Mietvertrag gewohnt haben
  • die psychosoziale Schwierigkeiten in ihrer Haus- bzw. Lebensgemeinschaft haben und eine „Auszeit“ benötigen
  • die aus anderen Umständen in eine (Wohnungs-) Notlage gekommen sind

Der ANKER e.V. hält in 21483 Lütau ein Zimmer für eine Person vor, das mit einem Bett, einem Schrank sowie einer Küchenzeile ausgestattet ist. Ein Bad befindet sich in unmittelbarer Nähe auf dem Flur zur Mitbenutzung.


Das Angebot kann nur genutzt werden, wenn der ZwischenRAUM frei ist; ein Anspruch besteht nicht. 
Die Nutzung des ZwischenRAUM durch mehr als eine Person ist nicht möglich.


Es finden nur Menschen, die ihren Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthaltsort und Lebensmittelpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg haben, Unterkunft im „ZwischenRAUM“.

 

Menschen mit einer akuten Fremd- oder Eigengefährdung können den „ZwischenRAUM“ nicht bewohnen. 

Die Hausordnung muss vom Nutzer akzeptiert, unterzeichnet und zwingend eingehalten werden. Insbesondere ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung wird der Nutzer des Hauses verwiesen.


Der Nutzer ist dazu verpflichtet, das Zimmer sauber zu halten.

 

Der ZwischenRAUM kann von dem Nutzer maximal für den Zeitraum von 31 Tagen bewohnt werden.

Eine Betreuung oder Begleitung durch das Personal des Hauses findet ausdrücklich nicht statt.


Sollte die überleitende Institution bzw. Person einen weitergehenden Betreuungsbedarf vermuten, muss diese unverzüglich die Hilfeplanung des Kreises Herzogtum Lauenburg informieren. 


Ggf. kann als kurzfristige Maßnahme die Betreuung am Übergang durch den Kreis Herzogtum Lauenburg bewilligt werden, um die Perspektive zu erarbeiten und zu sichern.

 

Kontakt
Tel.: 04153/582292

nach 22:00 Uhr: 0160/97946535

 

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